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„Das Lettländische Zivilgesetzbuch vom 28. Januar 1937 und seine Entstehungs-Geschichte“ von Dr. Philipp Schwartz

Veröffentlicht von BR-DE on Apr 12th, 2009 und gespeichert unter Gelesen. Sie können Kommentare über die Artikel hier mitverfolgen: RSS 2.0. Beides, Kommentare und Pings sind derzeit nicht möglich.

Nach der Wiedererlangung der staatlichen Unabhängigkeit Lettlands 1991 wurde das Lettische Zivilgesetzbuch von 1937 mit Änderungen nach und nach wieder in Kraft gesetzt. Die lettische Rechtswissenschaft und -praxis stützen sich somit auch heute noch auf dieses Zivilgesetzbuch von 1937 und dessen tragenden Gedanken.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Motive und Konzeptionen des Gesetzbuches im Rahmen seiner Entstehungsgeschichte zu kennen. Die erste umfassendere und tendenzlose Aufarbeitung der lettischen Rechtsgeschichte erschien im Jahre 2000, umfasste allerdings alle Rechtsgebiete und widmete dem Zivilgesetzbuch als solchem nur etwas mehr als drei Seiten. Insofern hat bis heute noch keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Lettischen Zivilgesetzbuch von 1937 und insbesondere dessen Entstehungsgeschichte stattgefunden. Die Lücke zu schließen und möglichst alle bisher über verschiedene Zeitschriften, Monografien, Bibliotheken und Archive verstreuten relevanten Quellen zur Entstehungsgeschichte des Lettischen Zivilgesetzbuches von 1937 zusammenzufassen, war Ziel dieser Arbeit.

Nach einer einleitenden Darstellung der “Rechtsentwicklung in den ‘Deutschen Ostseeprovinzen Rußlands’ Estland, Livland und Kurland bis zur Gründung des unabhängigen lettischen Staates am 18.11.1918″ (Kapitel 1) wird sodann ausführlich die “Entstehungsgeschichte der nationalen lettischen Zivilgesetzgebung” (Kapitel 2) dargelegt.

Hierbei geht es insbesondere um die Darstellung der Tätigkeit der verschiedenen Gesetzgebungskommissionen auf dem Gebiet des Zivilrechts ab 1920, eingebunden in eine Gesamtdarstellung der zivilrechtlichen Entwicklung in Lettland einschließlich der Diskussion um den richtigen Weg hin zu einem eigenen Zivilrecht bzw. Zivilgesetzbuch. Die inhaltliche Darstellung “Das Lettländische Zivilgesetzbuch von 1937 – Tragende Grundsätze und Inhalt” (Kapitel 3) basierend auf dem Gesetzesstand vom Tag des Inkrafttretens am 1. Januar 1938 zeigt die wesentlichen Aspekte und Veränderungen im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand auf. Hieran schließt sich eine “Beurteilung des Lettländischen Zivilgesetzbuch von 1937 in rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht” (Kapitel 4) an.

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