USA verweigern substanzielle Zugeständnisse bei Swift-Abkommen. US- Behörden diktieren Europäern, wie die Bankdaten auszuliefern seien. EU-Ratspräsidentschaft will Abkommen am 30. November vorläufig in Kraft setzen. Ein Tag später wäre nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon die volle Mitwirkung des EU-Parlaments vorgeschrieben.
Im Ringen um ein Abkommen zur Übermittlung hochsensibler Bankdaten an amerikanische Terrorfahnder sind die USA nicht mehr zu grundlegenden Zugeständnissen an die Europäer bereit. Das geht aus einem neuen Entwurf für das umstrittene Abkommen hervor, der der “Berliner Zeitung” (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt. Demnach gelang es der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft bei Nachverhandlungen lediglich, kosmetische Änderungen durchzusetzen.
Das umstrittene Abkommen soll den USA dauerhaft Zugang zu Daten des europäischen Finanzdienstleisters Swift sichern. Im neuen Entwurf heißt es jetzt, dass die Amerikaner keinen Zugriff auf so genannte SEPA-Daten erhalten werden. Das sind innereuropäische Überweisungen kleinerer Beträge. Derartige Daten werden nach Swift-Angaben bisher allerdings gar nicht gespeichert. Die Banken wickelten die Überweisungen in Echtzeit ab, ohne dass Swift dies protokolliere. Dem SEPA-Zahlungsraum gehören die EU-Staaten sowie die Schweiz, Norwegen und Island an. Drittstaaten wie die Türkei oder Russland sind nicht dabei.
Eine weitere Textänderung betrifft den Umfang derjenigen Informationen, die die Europäer an die USA liefern sollen. Es geht um die Namen des Auftraggebers und Empfängers einer Bank-Transaktion sowie deren Kontonummern, Adressen und nationale Indentifikationsnummern. In dem bisherigen Text war überdies von „anderen persönlichen Daten“ die Rede. Dieser allgemeine Passus bleibt erhalten, er wurde lediglich durch den Anhang „in Verbindung von Zahlungsverkehrs-Nachrichten“ ergänzt.
Nach dem Willen der EU-Ratspräsidentschaft sollen die Innenminister das Swift-Abkommen am 30. November vorläufig in Kraft setzen. Ein Tag später wäre nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon die volle Mitwirkung des EU-Parlaments vorgeschrieben.
Mit freundlicher Genehmigung von MMNEWS
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben Benutzername
politik-web
21. November 2009 at 11:10
Die Übermittlung der hochsensiblen Bankdaten würde einerseits die verbreiteten Umwegzahlungen über Steueroasen offenlegen, mit denen viele Firmen ihre Gewinne dorthin verlagern, andererseits auch direkte Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug schwieriger machen.