Am 28.05.2009 berichtete die TreuFinanz GmbH über das Vorgehen von Behörden in der Bundesrepublik Deutschland gegen Unternehmen – hier beispielhaft die Delta Pack GmbH, Rietberg – die die gesetzlich verbrieften Rechte einfordern. Diese Gesellschaft wurde systematisch von deutschen Staatsorganen, vornehmlich der Finanzverwaltung, vernichtet.
Der Gesellschafter und Geschäftsführer, Herr Lars Thöne, hat diese Vernichtung zum Anlaß genommen, die Rechtswidrigkeit öffentlich zu machen. Er bediente sich nicht fremder Hilfe, dazu fehlte ihm das Vertrauen in die anwaltliche Kunst, sondern er nahm das Grundgesetz und trat unter zwingender Beachtung dieses Grundwerks des Deutschen Rechtes Behörden und Gerichten gegenüber. Die Qualität seines Vortrages war vorbildlich, streng an das Gesetz und das Recht gebunden argumentierend und forderte und verteidigte seine Rechte. Wesentlich trug er, als Neben-Ergebnis seiner Arbeit, dazu bei, daß ein Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht aufgedeckt worden ist, der seit Bestehen des Grundgesetzes, also seit mehr als nunmehr 60 Jahren, nicht eingerichtet worden ist, er der im Bereich der Verpackungsmittelfertigung tätig war, fand wichtige Dokumente zur Entdeckung des Rechtsweges.
Eine Persönlichkeit von hohem Rechtsverständnis, gepaart mit hoher Intelligenz und ruhigem Wesen. Keiner seiner Schriftsätze war polemisch, beleidigend oder sonst unsachlich verfaßt. Logisch, konsequent und ruhig argumentierte er vor Gericht, er, der einen Grundschulabschluß vorweisen konnte, brachte Richter in die Lage, gegen Gesetz und Recht zu handeln. Er deckte auf, daß Behörden und Richter sich eben gerade nicht, wie es das Prinzip der Gewaltenteilung verlangt, kontrollieren, sondern daß diese in einem Netzwerk zusammenarbeiten und die Gerichte die Fehlleistungen der Exekutive rechtfertigen und bestätigen. Die offenbar in jedweder Art und Weise abhängigen Staatsanwälte untersuchen diese Machenschaften nicht. Das Argumentationsgebäude der Staatsgewalt konnte diesem qualifizierten Vortrag nicht standhalten. Die Zeit war längst reif für eine Entscheidung pro Delta Pack GmbH / Lars Thöne. Das Bundesverfassungsgericht verblüffte mit der Argumentation: “… daß machen wir immer so”.
Allerdings waren die Staatsgewalten noch nicht am “Ende Ihrer Weisheit”. Gleichsam dem Verhalten eines angeschlagenen Boxers begannen diese etwas, was alles – was ein restlicher Anstand eines Rechtsstaates hat erwarten lassen – in den Schatten stellt. Sie verlangen von Herrn Lars Thöne, sich auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen! Nicht als Beweis seiner hohen Intelligenz und Integrität, sondern als Versuch ihn kaltzustellen. Kaltzustellen mit der Verfügung, Herr Thöne brauche einen Betreuer. Gegen Herrn Thöne wird das sogenannte Psychiatrisierungsverfahren eingeleitet mit der Folge, daß die Handlungsfreiheit von Herrn Thöne beseitigt wird, er einen “Betreuer” erhält, der die Wirkung eines Vormundes hat. Herr Thöne ist damit nicht mehr “postulationsfähig”. Er hat also nicht mehr den Anspruch vor Gericht persönlich aufzutreten und sein Recht durchzusetzen.
Um die Gefährlichkeit dieser Maßnahme deutlich zu machen ist darzulegen, daß psychiatrisierte Personen sich Zwangsbehandlungen in Kliniken unterziehen lassen müssen. Das Spektrum der Maßnahmen ist mit Deutscher Gründlichkeit sehr weit gesteckt. Die grundgesetzwidrige Anwendung dieser Gesetze ist Folter im Sinne des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1084. Der Fall Thöne hat alle Chancen diesen Tatbestand, verbunden mit Terror zu erfüllen.
Herr Thöne ist allerdings kein Einzelfall. Es wird, sucht man weitere Fälle, offenbar immer dort angewandt, wo Personen berechtigte, jedoch den Staatsgewalten unliebsame, Ansprüche stellen. So z.B. auch u.a. gegen den Betreiber des Internetportals Solarkritik.de. Auch gegen Rechtsanwälte ist dieses Verfahren versucht worden.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren weitergeführt wird.
Text: Helmut Samjeske
Gemälde: Aurora Mazzoldi
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@ Antje Trigo Teixeira,
gesetzlicher Richter kann nur der sein, der die für die Entscheidung erforderlichen Wahrnehmungen und Entscheidungsvoraussetzungen selbst vornehmen kann, und zwar in voller Verantwortung. Deshalb ist ein (auch nicht erkennbar) Geisteskranker niemals gesetzlicher Richter. Deshalb werde ich zukünftig um eine Bestätigung der geistigen Befähigung der Richter bitten.
Ich wurde auch bereits gefragt wer denn dem Gutachter seine Befähigung bestätigt hat. Vielleicht müssen wir anfangen öffentlich nach zu fragen.
Für mich ist ganz klar das Herr T. unter Obhut gebracht werden muss. Über geschäftschädigendes und betrügerisches Verhalten der Firma Delta Verpackungstechnik sollte man ein Buch schreiben.