Baltische Rundschau - Die Grösste deutschsprachige Zeitung im Baltikum

Eine Frage des Gewissens: Militärdienst-verweigerer verurteilt

Veröffentlicht von Andrea Fiedler-Boldt on Feb 7th, 2010 und gespeichert unter Gesellschaft, Weißrussland. Sie können Kommentare über die Artikel hier mitverfolgen: RSS 2.0. Beides, Kommentare und Pings sind derzeit nicht möglich.

  • Share

Am 1. Februar 2010 wurde der 21-jährige Belarusse Ivan Mikhailau vom Bezirksgericht in Minsk zu drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand den jungen Mann für schuldig, „Fahnenflucht“ begangen zu haben. Tatsächlich weigert sich der messianische Jude Militärdienst zu leisten. Stattdessen möchte er einen zivilen Dienst leisten. Einen solchen Dienst sieht die belarussische Verfassung zwar vor, jedoch wurde der Artikel 57 noch nicht in die Praxis umgesetzt. Ivan Mikhailau und andere junge Männer zwischen 18 und 27 Jahren, die zum Militärdienst verpflichtet sind, haben das Recht, einen zivilen Dienst zu leisten, werden daran jedoch von den Behörden gehindert.

Minsk, Victory Square in 2004, by Mikkalai (The text over the buildings reads "Подвиг народа - бессмерт)

Ivan Mikhailau wurde bereits am 15. Dezember 2009 an seinem Arbeitsplatz verhaftet, nachdem er den Dienst an der Waffe verweigert hatte. Als aktives Mitglied der messianisch-jüdischen Gemeinde sieht er sich nicht in der Lage, den Militärdienst zu leisten. Darüber hatte er die Behörden schon im Dezember 2008 informiert und darum gebeten, alternativ Zivildienst leisten zu dürfen. Dies lehnten die zuständigen Behörden jedoch ab, da es keinen Ersatzdienst gebe. In einem zweiten Ersuchen bat Mikhailau darum, den Militärdienst nicht leisten zu müssen und stattdessen zum Reservisten erklärt zu werden. Auch dies lehnten die Behörden ab und verpflichteten ihn zum Militärdienst.
Der Anwalt erklärte, die Familie des jungen Mannes werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Belarus ist ein Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR). In diesem Pakt ist das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert, aus dem sich das Recht ableitet, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern.
Im November 2006 hat der UN-Menschenrechtsausschuss als zuständiges Organ für die Überwachung des IPBPR den Fall zweier Kriegsdienstverweigerer aus der Republik Korea verhandelt, die ebenfalls strafrechtlich verfolgt und bestraft worden waren, weil sie den Militärdienst verweigert hatten. Darin erkannte der UN-Menschenrechtsausschuss einen Verstoß gegen Artikel 18 des IPBPR, da das Land keine Alternative zum Militärdienst angeboten hatte.

Offener Brief an den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko

12 NGOs aus 7 Ländern, darunter Libereco – Partnership for Human Rights, haben sich in einem offenen Brief an den belarussischen Präsidenten Lukaschenko gewandt. Sie fordern die Freilassung Ivan Mikhailaus und die Einführung eines alternativen Zivildienstes in Belarus.

Auszüge aus dem offenen Brief an Präsident Lukaschenko:

Für Ivan Mikhailau ist es aufgrund seiner religiösen Überzeugung als messianischer Jude unmöglich, Militärdienst zu leisten. Stattdessen möchte er gemäß Artikel 57 der belarussischen Verfassung einen zivilen alternativen Dienst antreten. Dem jungen Mann drohen im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Gefängnis.

[…]

Wir betrachten Ivan Mikhailau als politischen Gefangenen, der aufgrund seiner Gewissensentscheidung inhaftiert ist, und fordern den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko dazu auf, ihn sofort und bedingungslos freizulassen.

[…]

Wir fordern Präsident Lukaschenko dazu auf, allen Männern, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern, gemäß Artikel 57 der Belarussischen Verfassung das Recht auf einen alternativen zivilen Dienst zu garantieren.

[…]

Es muss in Belarus umgehend ein Gesetz eingeführt werden, das einen alternativen zivilen Dienst ermöglicht. Bis zur Einführung eines solchen Gesetzes darf niemand angeklagt oder bestraft werden, wenn er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.

Weitere Informationen zum Thema und den offenen Brief der NGOs finden Sie auf den Internetseiten von Libereco – Partnership for Human Rights.

anf



ars mundi - Die Welt der Kunst im Internet


Populäre Nachrichten:


Kfz-Versicherung


Weitere Nachrichten:

Voldemar Kuslap sang vor Gericht seinen Walzer
Russland liefert Erdöl auch ohne Vertrag nach Belarus
Brok: Lukaschenko spielt mit uns, aber er spielt auch mit den Russen
  • Share/Bookmark

Kommentare nicht möglich



Anmelden | COPYRIGHT © 1994-2010 LOTC MEDIA - PUBLICITAS JSC. All rights reserved. | BALTISCHE RUNDSCHAU ONLINE - ISSN 2029-2635
Die Meinung eines Verfassers, welche in einzelnen Artikeln zum Ausdruck gebracht wird, muss nicht mit der Meinung der Redaktion der Baltischen Rundschau übereinstimmen.