Warschau/BR. Im polnischen Parlament könnte schon bald über ein Partnerschaftsgesetz diskutiert werden, das auch schwule und lesbische Beziehungen rechtlich absichert.
Wie die Tageszeitung “Rzeczpospolita” berichtet, will Parlamentspräsident Grzegorz Schetyna von der PO (Platforma Obywatelska, Bürger-plattform), dass sich das Parlament bereits diese Woche mit einem Gesetzesentwurf der SLD (Sojusz Lewicy Demokratycznej, Bündnis der Demokratischen Linken) befasst, das nicht-eheliche Partner-schaften rechtlich anerkennen soll. Der Entwurf erwähnt auch ausdrücklich gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Aus dem Büro des Parlamentspräsidenten heißt es, dass sich das Parlament “auf jeden Fall noch vor der Wahl” mit dem Partnerschaftsgesetz befassen würde. Entweder ordnet das Parlamentspräsidium in dieser Woche die erste Lesung des SLD-Antrags im Unterhaus des polnischen Parlaments (Sejm) an, oder das Partnerschaftsgesetz werde vor der Wahl noch Thema im zuständigen Ausschuss sein.
Dass die SLD damit ein wichtiges Wahlkampfthema verliert, ist für die Demokratischen Linken in diesem Punkt offenbar nebensächlich. Denn SLD-Sprecher Tomasz Kalita erklärte, dass die PO nun beweisen müsse, ob sie progressiv oder konservativ sei. Gemeinsam mit den Liberalen hat die PO noch vor zwei Wochen eine Bürgerinitiative für ein totales Abtreibungsverbot in die Ausschüsse geschickt.
Für Marek Balicki von der SLD ist das Engagement der PO für ein Partnerschaftsgesetz aber nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver: Sollte der Senat nur eine einzige Änderung im Gesetzestext machen, schafft es das Sejm nicht mehr, vor seiner Auflösung dazu Stellung zu nehmen. In der nächsten Legislaturperiode müssten die Arbeiten am Gesetz vollkommen neu begonnen werden, gibt Balicki zu bedenken.
Das glauben auch polnische Politologen: “Die Bürgerplattform möchte sich als Partei für jedermann zu präsentieren”, so Jacek Kloczkowski, Politologe vom Krakauer Zentrum für Politisches Denken, zu “Rzeczpospolita”. Sowohl Abtreibungs- als auch Partnerschaftsgesetz hätten kaum realistische Chancen, noch vor der Wahl beschlossen zu werden. (Quelle: GGG Österreich/ast)
Der Sejm bildet neben dem Senat eine der beiden Kammern des polnischen Parlaments. Er umfasst 460 Mitglieder, welche nach einem Verhältniswahlrecht gewählt werden. In seiner heutigen Form existiert der Sejm seit dem Ende der Volksrepublik und dem damit einhergehenden Beginn der Dritten Republik 1989. Die Geschichte dieses Parlaments reicht weit zurück bis in die Frühe Neuzeit, als der Sejm noch eine Vertretung der polnischen Adels, Szlachta, darstellte. (Quelle: Wikipedia)
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