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von | 26.01.2012 | 23:31 ET in Europe

 

Kuriose Klagen: Schwarze Löcher und die Menschenrechte

Hedgefonds sind wahrlich nicht zu beneiden: Erst haben sie reichlich in griechische Staatsanleihen investiert, dann gerät das südeuropäische Land plötzlich und erwartet in finanziell arge Schieflage, und nun sollen die sonst so aggressiven Fonds, die Armen, bei einem Schuldenschnitt mitmachen? Sie sollen auf die Hälfe ihrer angelegten Summe verzichten?
Ein Schwarzes Loch saugt einen Stern ein. Kläger vor dem Menschengerichtshof befürchten, so etwas könne auch der Erde bevorstehen.

Ein Schwarzes Loch saugt einen Stern ein. Kläger vor dem Menschengerichtshof befürchten, so etwas könne auch der Erde bevorstehen. | Foto: rian

Dabei hat doch jeder Mensch ein Recht auf Eigentum. Jeder Mensch habe also auch ein Recht darauf, Rendite zu erzielen, sagen die Menschen hinter den Hedgefonds – und drohen für den Fall eines gesetzlichen Schuldenschnitts den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Seit 1959 rügt er Missachtungen der Menschenrechte. Die sind in der Menschenrechtskonvention verankert: Es gibt etwa das Recht auf Leben, auf Freiheit, Sicherheit, Folterverbot oder ein faires Verfahren.

Überlastetes Gericht, bedeutsame Entscheidungen

Die Straßburger Richter haben auch für Deutschland viele Entscheidungen mit gravierender Tragweite getroffen. Etwa die Entscheidung, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter unrechtmäßig ist. Niemand dürfe, nachdem er seine eigentliche Strafe abgesessen habe, auf weitere unbestimmte Zeit festgehalten werden. Ähnlich bekannt ist die Entscheidung, bei der dem Kindermörder Markus Gäfgen wegen Folterandrohung Schadensersatz zugesprochen wurde.

Allerdings gibt es immer wieder Fälle, die kurios anmuten. Denn seit 1988 kann jeder Bürger Europas vor das Straßburger Gericht ziehen, wenn er sich durch seinen Staat in einem Menschenrecht geschädigt sieht. Seither nimmt die Zahl der Fälle enorm zu - allein im Jahr 2010 waren es ein Fünftel mehr Fälle als im Jahr zuvor.

Müll verstößt gegen Menschenrechte

Die meisten Beschwerden, die beim Gerichtshof eingehen, kommen aus Russland. Am häufigsten verurteilt wurde in den vergangenen Jahren allerdings Italien – meist wegen eines Verstoßes gegen das Gebot eines fairen Verfahrens. Das jüngste Urteil gegen Italien wurde aber nicht wegen eines unfairen Verfahrens gefällt, sondern wegen Mülls. Der wächst – und stinkt dementsprechend – in der Region Neapel seit Jahren immer mal wieder auf offener Straße zum Himmel. Entsprechend negativ erregt waren 18 Italiener aus der Gemeinde Somma Vesuviana bei Neapel und zogen vor das Gericht. Nun kamen die Straßburger Richter zum Ergebnis: Der stinkende Müll verstößt gegen das Menschenrecht auf Sicherheit.

Auch Schwarze Löcher können gegen Menschenrechte verstoßen – vielleicht. Die Klage einer Gruppe um den umstrittenen deutschen Chaostheoretiker Otto Rössler ist gegen den Teilchenbeschleuniger LHC in Genf ist noch vor dem Menschengerichtshof anhängig. Die Kläger bemängeln das Fehlen eines normierten Verfahrens zur Risikoüberprüfung der Anlage. Durch den Beschleuniger könnten Schwarze Löcher entstehen, die umgebende Materie in Strahlung umwandeln könnten. Ein Termin für die Verhandlung ist derzeit noch nicht bekannt.  Auf ein Urteil müssen Kläger am Europäischen Gerichtshof inzwischen fünf Jahre warten – Tendenz steigend.

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