Tallinn/BR. Die Inkassofirma Julianus hat auf ihrem Homepage ein Verzeichnis von Schuldnern veröffentlicht. Es handelt sich um 3000 Firmennamen, darunter sind viele Bauunternehmen. Für die estnische Verhältnisse ist das eine sehr beachtliche Aufstellung.
Vor der Veröffentlichung gab die Firma den Schuldnern die Möglichkeit bis Dienstag (24. Januar) die Angelegenheit zu bereinigen. So stehen in dem Verzeichnis nur die Namen, die nicht bereit waren mit Inkassounternehmen zu kooperieren. Wie viel Geld die eine oder andere Firma schuldet, wurde nicht mit aufgeführt.
In Deutschland wäre die Veröffentlichung der Namen von Schuldnern undenkbar. So wandte die Baltische Rundschau sich an die estnische Inkassofirma Julianus. Deren Vorstandsvorsitzender Ülar Maapalu war gern bereit unsere Fragen zu beantworten:
Baltische Rundschau: In Deutschland wäre undenkbar die Namen der Schuldner zu veröffentlichen. Erlaubt die estnische Gesetzgebung die Bekanntgabe solcher sensiblen Daten?
Ülar Maapalu: Gemäß der estnischen Datenschutzgesetze ist die Veröffentlichung der Namen von Privatpersonen nicht gestattet. Dagegen ist die Bekanntmachung der Namen von juristischen Personen (Firmen) durchaus erlaubt, auch die Namen der Vorstandsmitgliedern eines Unternehmens. Die juristische Person hat kein Privatleben und ein Vorstandsmitglied in einem Unternehmen zu sein, ist ebenso keine private Information. So ist die rechtliche Grundlage zu Veröffentlichung tatsächlich vorhanden.
Baltische Rundschau: Begleichen die Kreditnehmer dann umgehend ihre offenen Rechnungen nachdem ihre Namen der Allgemeinheit bekannt gemacht wurden?
Ülar Maapalu: Nein, auch nach der Bekanntgabe kommen nicht alle Schuldner ihren Verbindlichkeiten nach. Aber die Veröffentlichung macht einen sehr starken Eindruck, die Personen können ihre Angelegenheiten nicht mehr anonym regeln. Aus der Geschichte kennen wir, dass die gesellschaftliche Verurteilung das beste Einflusselement ist.
Baltische Rundschau: In Deutschland ist das so, dass die Privatpersonen oder Firmen nach der Nichtzahlung zuerst drei Mal abgemahnt werden, bevor ein Gericht oder eine Inkassofirma überhaupt das Geld eintreiben kann. Außerdem gibt es eine Möglichkeit der Ratenzahlung. Wie ist das in Estland geregelt?
Ülar Maapalu: In Estland ist das nicht so sehr mit dem Gesetz geregelt. Grundsätzlich ist es so, dass die Unternehmen versuchen von ihren Kunden das Geld in binnen 60 Tagen nach der Zahlungsfälligkeit zu bekommen. Danach übergeben die Firmen ihre Ansprüche Inkasso-Unternehmen, die zuerst versuchen mit dem Schuldner Kontakt zu bekommen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn das nicht klappt, wird das Gericht eingeschaltet.
Baltische Rundschau: Wie groß ich die Summe, den ihre Firma zur Zeit beitreibt?
Ülar Maapalu: Die Summe, den unsere Firma zur Zeit beitreibt, kann ich leider nicht veröffentlichen. Ich kann nur sagen, dass Betrag recht groß ist. In Estland gibt es zwar aktuell weniger Schuldner, nur in unserem Unternehmen ist die Zahl der faulen Kunden gewachsen, weil die Zahl unseren Klienten gewachsen ist. Die Zahlungsmoral der Esten ist nie gut gewesen. Die Proportion zwischen gut und schlecht Zahlenden hat sich über die Jahre nicht geändert.
Baltische Rundschau: Was machen Sie dann, wenn jemand Ihr Unternehmen eine Rechnung nicht zahlt?
Ülar Maapalu: Unsere Rechnungen werden grundsätzlich bezahlt.
Baltische Rundschau: Herr Maapalu, wir bedanken uns für das Gespräch.
Das Interview führte Aino Siebert
Fotoquelle: Julianus – Pressebild
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