München/BR. Das Buch von Hitler „Mein Kampf“ kommt nicht an den Kiosk: Das Münchener Landgericht hat die geplante Veröffentlichung von Auszügen aus dem Buch verboten. Die 7. Zivilkammer gab am 25. Januar einem entsprechenden Eilantrag des Bayerischen Finanzministeriums statt, das durch die Publikation das Urheberrecht des Freistaats Bayern an dem Werk verletzt sah.
Der britische Verleger Peter McGee hatte geplant, die Baltische Rundschau berichtete, der Ausgabe seines wöchentlichen Sammelhefts bezulegen. Darin sollten wörtliche Zitate aus Diktators Werk kommentiert werden.
Schon vor Ankündigung der gerichtliche Entscheidung hatte McGee auf der Internetseite angekündigt, vorerst auf die Veröffentlichung zu verzichten. Die Beilage mit den Kommentaren werde jedoch erscheinen, die wörtlichen Zitaten von Führer seien jedoch unsichtbar gemacht worden. (ast)
Telefon: (+49) 721 782 108 Fax: (+49) 721 784 689
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben Benutzername